Fluglärm: Selbst Berlin warnt vor übereiligen Nachtflug-Festsetzungen
Kategorie: Aus der Fraktion, FluglärmDie hessische Landesregierung ist durch das Leipziger Urteil zum Planfeststellungsverfahren des Ausbaus des Frankfurter Flughafens aufgefordert worden, über die aufgehobenen Teile dieses Verfahrens neu zu entscheiden. Hierunter fallen unter anderem die Festlegungen zu den Nachtflügen und den Tagesrandzeiten.
„Die hessische Landesregierung bleibt weiter starrsinnig. Sie versucht, den Geist des Gerichtsurteils zu unterlaufen, anders lässt sich das übereilte Vorgehen nicht erklären“, äußert sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Eckart Lensch. „Das nun selbst der Bundesverkehrsminister seinen hessischen Kollegen ermahnen muss, zeigt auf welch unsicheren Boden das Vorgehen der hessischen Landesregierung steht.“
Verkehrsminister Dieter Posch hält weiter an seinen Vorhaben fest, die vorgeschrieben Änderungen über eine Planklarstellung an Stelle eines Planfeststellungsverfahrens zu regeln. Hierbei wäre eine öffentliche Anhörung nicht notwendig. Bundesverkehrsminister Ramsauer widerspricht dem voreiligen Vorgehen, in dem er die hessische Landesregierung auffordert, zunächst die schriftliche Urteilsbegründung abzuwarten, um mögliche Rechtsfehler zu vermeiden.
„Dass der scheidende Verkehrsminister Posch mit einem Planklarstellungsverfahren ein ordentliches, öffentliches Anhörungsverfahren im Rahmen eines Planfeststellungsverfahren umgehen will, ist nicht akzeptabel“, so Lensch, „Sein Amtsnachfolger sollte einen Schlussstrich ziehen und endlich ein Verfahren mit öffentliche Beteiligung einleiten.“
Die SPD-Stadtratsfraktion hat jüngst aufgerufen, das Engagement der Bürgerinitiativen zu unterstützen und sich in Schreiben und Petitionen gegen ein geschlossenes Verfahren zu wenden.
„Ein Projekt wie die Erweiterung des Frankfurter Flughafens, dessen Belastungen weit in die Region ausstrahlen, benötigt Klarheit und Transparenz und gerade auch die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger wie auch für angrenzende Kommunen ihre Bedenken und Positionen einbringen zu können. Alle anderen Verfahren zerstören Vertrauen und Akzeptanz“, sagt Lensch.
„Das Nachtflugverbot in der Zeit zwischen 23 und 5 Uhr ist absolut notwendig. Wir benötigen aber eine nächtliche Ruhezeit von 8 Stunden, um gesundheitliche Risiken zu senken. Unsere Forderung von einem absoluten Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr halten wir aufrecht“, betont Lensch die Forderung der SPD nach einem weiter reichenden Verbot.
gez.
Dr. Eckart Lensch
Fraktionsvorsitzender



