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Michael Ebling: Fluglärm darf Religionsausübung nicht einschränken
Kategorie: Aus der Partei, FluglärmDer Mainzer OB-Kandidat Michael Ebling unterstützt die Mainzer Kirchen in ihrem Kampf gegen den Fluglärm und für eine freie Religionsausübung. „Die Kirchen, die mit ihrem Engagement wie viele andere Institutionen und Initiativen für eine lebenswerte Umwelt in Mainz und im Rhein-Main-Gebiet eintreten, legen eine nachvollziehbare Argumentation vor, wenn sie auf das grundgesetzlich verbriefte Recht auf freie Religionsausübung hinweisen“, erklärte Ebling. „Von Beerdigungen in Mainz-Hechtsheim zum Beispiel ist mir berichtet worden, dass die Mitglieder der Trauergemeinde den Pfarrer oder die Pfarrerin kaum mehr verstehen, wenn bei Ostwind ein Flugzeug nach Frankfurt einfliegt. Hier kann man schon auf den Gedanken kommen, dass Artikel 4, Absatz 2 des Grundgesetzes mit seiner eindeutigen Feststellung ‚Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet’ verletzt ist. Und das gilt in ähnlicher Weise für viele andere Orte der Kirchen in Mainz auch.“
Zu einer lebenswerten Umwelt gehöre nicht nur der Schutz der körperlichen Gesundheit. Ebenso wichtig sei es, dafür zu sorgen, dass die Menschen religiöse oder kulturelle Entfaltungsmöglichkeiten fänden, so Ebling. Wenn der Fluglärm diese Möglichkeiten zu stark einschränke und eine gerechte Balance widerstreitender Interessen nicht mehr gesichert sei, sei es richtig, dagegen zu protestieren. „Das tun die Kirchen, und dabei stehen die Mainzer SPD und ich an ihrer Seite“, sagte Ebling.


